Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Marvin Bersch, DJ Marv, Ahl 4, 56112 Lahnstein, E-Mail: kontakt@djmarv.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
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Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
DJ Tätigkeiten und Vermietung von Veranstaltungstechnik
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
- Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell. 6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
- Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
- Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
Außerdem sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungs-bedingungen möglich:
Bis 1 Monat vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
Bis 3 Woche vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 180€ berechnet.
Bis 2 Woche vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 250€ berechnet.
Bis 1 Woche vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr inHöhe von 350 € berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht Mögliche tun, um dem Auftrag-geber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod). Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfall-grund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
Im Falle der Nichterfüllung einer dieser Bedingungen verpflichtet sich der DJ zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 450€ an den Auftraggeber.
Haftung
In Fällen, die weder vom DJ noch vom Auftraggeber zu vertreten sind (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,behördliche Anordnung, Betriebsstörung beim Auftraggeber, Stromausfall oder Stromschwankungen, Pandemie etc.) und die den Auftritt des DJ`s oder die Veranstaltung unmöglich machen, entfällt die gegenseitige Leistungspflicht.
Sonstiges Verpflegung/Getränke/Spesen
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter dem Team zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
Parkplatz/ Zufahrt
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
Arbeitsplatz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten 16A Starkstrom ) Stromanschlussmöglichkeiten.
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
Änderungen
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Bei verspäteter, nicht vereinbarter Rückgabe hat der Mieter ein Nutzungsentgelt für jeden angefangenen Tag in Höhe von 100,- €uro/Tag zu zahlen. Er hat dem Vermieter auch dessen Verzugsschaden zu erstatten, wenn bereits eine Weitervermietung geplant war, die nun nicht möglich ist.
Die Miete ist am Tag der Übergabe zur Zahlung fällig und ist bei Übergabe in bar zu übergeben.
Eigentum
Die Mietsachen sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet, irgendwelche technische Änderungen und Eingriffe vorzunehmen.
Pflichten
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden die Mietgegensachen nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, tritt oben genanntes Nutzungsentgelt nebst Verzugsschaden in Kraft. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegensachen unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.
Haftung
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die aufgeführten Sachen in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben. Mängel bestehen nicht. Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretend Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
Versicherung/Schäden
Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an gemieteten Sachen, die durch den Mieter oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung, oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Rückgabe
Die Mietsachen sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und sauber verpackt zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Mietsachen ist ausgeschlossen.
Allgemeines
Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die gemieteten Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Vermieters dafür ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich eine Ersatzlieferung im Einzelfall vor.
Sollten bei der Einweisung am Tag der Übergabe der Mietsachen, nicht alle zusätzlichen Geräte, bzw. Kabel welche der Mieter zusätzlich an die Mietsachen anschließen möchte, verfügbar sein, so haftet bei Nichtfunktionieren, NICHT der Vermieter. Eine Mietkürzung diesbezüglich ist ausgeschlossen.